Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Maklerleistungen der 4West Immobilienpartner GmbH
4West Immobilienpartner GmbH, Kleine Weilstraße 15, 45525 Hattingen (nachfolgend „Makler“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Makler und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über die Vermittlung und/oder den Nachweis von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie Wohn- und Gewerberäume geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand der vertraglichen Leistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über ein Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht, einen Wohn- oder Gewerberaum und/oder die Vermittlung eines solchen Vertrages.
(2) Der Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform, durch Inanspruchnahme der Maklerleistungen in Kenntnis der Provisionspflicht oder durch widerspruchslose Entgegennahme eines Exposés mit Provisionshinweis zustande.
(3) Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zwischen Verbrauchern bzw. an Verbraucher gilt § 656a BGB: Der Maklervertrag bedarf der Textform.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats in Textform kündigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung.
(3) Eine automatische Verlängerung des Vertrages findet nicht statt.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Provisionsansprüche, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung bereits entstanden sind, bleiben bestehen. Gleiches gilt, wenn der Hauptvertrag innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende mit einem Interessenten zustande kommt, den der Makler dem Kunden nachweislich während der Vertragslaufzeit nachgewiesen oder vermittelt hat.
(6) Mit Beendigung des Vertrages stellt der Makler die Vermarktungstätigkeit ein und nimmt Inserate zeitnah vom Markt.
§ 4 Provision
(1) Mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Hauptvertrages entsteht der Provisionsanspruch des Maklers, sofern der Hauptvertrag aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist.
(2) Die Provisionshöhe ergibt sich aus der individuellen Provisionsvereinbarung bzw. dem jeweiligen Exposé.
(3) Sofern nichts anderes individuell vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
a) Vermittlung/Nachweis von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher: jeweils 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (3,00 % netto), zu zahlen je vom Käufer und vom Verkäufer. Es gilt § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz): Eine Partei wird nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn die andere Partei in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet ist und ihre Zahlung nachgewiesen wird.
b) Vermittlung/Nachweis sonstiger Immobilien (insbesondere Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Gewerbeobjekte sowie Geschäfte ohne Verbraucherbeteiligung im Sinne von § 656a BGB): 5,95 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (5,00 % netto) als Außenprovision, zahlbar vom Verkäufer.
(4) Die Provision ist mit Abschluss des notariell beurkundeten Hauptvertrages verdient, fällig und zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(5) Wir vermitteln keine Wohn- oder Gewerbemietverträge.
§ 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsparteien tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Doppeltätigkeit offengelegt wird.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm vom Makler überlassenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
(2) Erlangt der Kunde Kenntnis von einem ihm bekannten Objekt anderweitig, hat er den Makler unverzüglich darüber zu informieren.
(3) Über jeden Abschluss eines Hauptvertrages, der auf der Tätigkeit des Maklers beruht, hat der Kunde den Makler unverzüglich zu informieren.
§ 7 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung des Maklers besteht nicht. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Angaben zu Objekten beruhen auf Informationen, die der Makler vom Eigentümer/Verkäufer erhält. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen wird nur im Rahmen der vorstehenden Absätze übernommen. Eine eigene Prüfungspflicht des Maklers besteht nicht.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erhobenen Daten werden ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Maklers. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke ergeben, so soll dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Juli 2026
Weitere Rechtstexte: Impressum · Datenschutzerklärung · Widerrufsbelehrung

